Amtsgericht Eisleben
Aktualisierung am: 22.10.2025
WICHTIGER HINWEIS - Grundbuch
Für eine möglichst schnelle Bearbeitung bitten wir darum, Anträge auf Grundbuchauszüge vorrangig schriftlich zu stellen. Das passende Formular finden Sie hier. Sollten Sie kein/e Eigentümer/in oder Inhaber/in von Rechten sein, fügen Sie dem Antrag bitte alle erforderlichen Unterlagen (Vollmachten, etc.) bei.
Das Formular zur Berichtigung des Grundbuches finden Sie hier. Bitte fügen Sie auch in diesem Fall die erforderlichen Unterlagen und Nachweise (z.B. Sterbeurkunde, Erbschein, Protokoll zur Testamentseröffnung, etc.) bei.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Lokale Formulare
Hier finden Sie lokale (Antrags-)Formulare zu den Bereichen:
- Beratungshilfe
- Betreuung
- Grundbuchamt
- Hinterlegung
- Nachlass - Erbrechtliche Angelegenheit
- Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
Eine Aktualisierung erfolgte am 07.10.2025.
Kontakt
Amtsgericht Eisleben
Friedensstraße 40
06295 Lutherstadt Eisleben
Telefon: 03475 6576
Fax: 03475 696689
E-Mail: ag-eil(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Elektronischen Rechtsverkehr
- Formgebundene Anträge (z.B. Vollstreckungsaufträge, Klage, Rechtsmittel sowie sonstige Prozesserklärungen) können wirksam NICHT per E-Mail übermittelt / gestellt werden. Insbesondere wird hierdurch keine Frist gewahrt! Hier ist die Berücksichtigung der rechtlichen Voraussetzungen zwingend. Es müssen in diesen Fällen sichere Übermittlungswege (beA, BebPo, etc.) zum Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (mit qualifizierter elektronischer Signatur) gewählt werden.
- Zulässige Dateiversionen: PDF, Tiff. Bitte übersenden Sie keine Word-Dokumente bzw. andere ungeeignete Datei-Formate.
- Wichtig! Wählen Sie keine zu langen Dateinamen. Oftmals können diese Dateien nach der Übertragung nicht bearbeitet werden.
Über www.justiz.de können Sie sich im Abschnitt Elektronischer Rechtsverkehr über den aktuellen Stand der Einführung informieren.
Bitte nutzen Sie deshalb in Rechtssachen grundsätzlich den Elektronischen Rechtsverkehr (Behörden, Rechtsanwälte, etc.) die Briefpost oder - soweit zulässig - das Telefax.





