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Das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)

Das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Amtsgerichts Eisleben ist unter der Adresse safe-sp1-1321524976637-011104786 zu erreichen.

Das zentrale Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Amtsgerichts ist auch unter der Adresse ag-eil(at)egvp.de-mail.de erreichbar.
Unter dieser Adresse können allerdings nur DE-Mail-Nachrichten (nicht allgemeine E-Mails) eingereicht werden.

Bitte beachten Sie folgende Vorgaben:

  • Zulässige Dateiversionen: PDF, Tiff. Bitte übersenden Sie keine Word-Dokumente bzw. andere ungeeignete Datei-Formate.
  • Wichtig! Wählen Sie keine zu langen Dateinamen. Oftmals können diese Dateien nach der Übertragung nicht bearbeitet werden.

Einzelheiten zu weiteren Dateiformaten und technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den Informationen, "Elektronischer Rechtsverkehr" auf der linken Spalte der Internet-Seite www justiz.de zu entnehmen. Auf der Internet-Seite https://webegvp.justiz.de/ finden Sie auch die Möglichkeit, über ein Online-Formular (sog. Web-EGVP) rechtsverbindlich Dokumente bei Gericht einzureichen.

Weitere Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr in der Justiz Sachsen-Anhalts finden Sie hier.

Über die allgemeine E-Mail-Adresse des Gerichts können Dokumente in Rechtssachen nicht wirksam übermittelt werden.